Drei Jahre Krankenhausfinanzierung enden so, wie sie angefangen haben
Die kalte Strukturreform im Krankenhausbereich geht weiter. Man könnte es auch im Klartext bitter „Das Kliniksterben geht weiter“ nennen. Das Finanzloch von aktuell zwei Milliarden Euro in der gesetzlichen Krankenversicherung muss geschlossen werden. Den größten Batzen sollen die Krankenhäuser beitragen. So zeigen es die Einsparpläne, die von der Bundesgesundheitsministerin am vergangenen Freitag vorgetragen wurden und am Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen worden sind.
„Es ist erst ein Jahr her, dass den Krankenhäusern angesichts der gestiegenen Kosten und der damit einhergehenden wirtschaftlichen Notlage der Häuser ein voller Inflationsausgleich ab 2024 zugestanden wurde. Nun will Ministerin Warken diese sogenannte Meistbegünstigungsklausel wieder abschaffen. Ihre Sparvorschläge zur Vermeidung von Beitragserhöhungen der Gesetzlichen Krankenkassen gehen vor allem zu Lasten der Krankenhäuser, denen damit bis zu 1,8 Milliarden Euro in ihren Budgets fehlen werden. Damit reduziert die Ministerin im Grunde mit einem Schlag die mit dem Haushaltsbegleitgesetz des Bundes festgeschriebene einmalige Sofort-Transformationsförderung in Höhe von vier Milliarden Euro – eine fällige Kompensation der Inflationskosten aus den Jahren 2022 und 2023 – um fast die Hälfte, indem sie den Inflationsausgleich für 2026 cancelt. Ein Schock für die Kliniken“, kommentiert VKD-Präsident Dirk Köcher.
Aber ist das jetzt etwas Besonderes oder wird damit lediglich eine Politik fortgesetzt, die vor fast drei Jahren gestartet wurde? Im Dezember 2022 hatte der damalige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach seine Krankenhausreformeckpunkte veröffentlicht. Diese sollten die Finanzierung der Krankenhäuser durch eine sogenannte Vorhaltung sichern, die Qualität durch Konzentration steigern und trotzdem eine wohnortnahe und regionale Versorgung sichern. Aber noch bevor es ab 2023 in die Diskussion zu diesem Gesetzesvorhaben ging, wurde von den Krankenhäusern unter Ausschluss der Öffentlichkeit bereits das erste finanzielle Opfer gefordert – im Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) „Omnibusgesetz“ wurde der § 10 Abs. 4 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntGG) abgeschafft – nur ein Absatz, der aber nach dem Leistungsrückgang über die Coronajahre ab 2023 den Krankenhäusern wieder mehr Luft zum Atmen gegeben hätte, da er den Landesbasisfallwert (LBFW) hätte stärker ansteigen lassen. Wie auch damals gewollt, werden solche Entscheidungen leider nicht unbewusst getroffen, sondern sollen den kalten Strukturwandel der Krankenhäuser beschleunigen.
Und nun folgt im Jahr 2025 leider eine Wiederholung. Es ist nicht mehr nachvollziehbar, dass einerseits die Kosten der Kliniken durch politische Regelungen hochgetrieben werden, gleichzeitig aber Löcher in den GKV-Finanzen durch eben diese Kliniken gestopft werden sollen. Die Folgen durch die kalten Strukturveränderungen werden am Ende auch Rettungsdienste, Notaufnahmen, der ganze niedergelassene Bereich tragen. Die Bundespolitik hat den Blick für die Komplexität der gesamten Gesundheitsversorgung verloren.
Dabei ist nicht zu vergessen: Der Bund will bei den Krankenhäusern sparen, zahlt aber selbst seit Jahren seine inzwischen erheblichen Schulden gegenüber der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht. Die Regeln für die Gesundheitsversorgung der Bezieher von Bürgergeld hat der Bund aufgestellt. Bezahlt wird den Kassen aber deutlich zu wenig dafür. In den vergangenen vier Jahren sind hier 40 Milliarden Euro an Schulden aufgelaufen, die aus dem Bundeshaushalt zur Stabilisierung der GKV-Finanzen an erster Stelle zu zahlen wären. Da scheint es einfacher zu sein, in die Kassen der Krankenhäuser zu greifen.
Das Ziel der Bundesregierung ist, Beiträge stabil zu halten und gleichzeitig Leistungskürzungen für die Patienten zu vermeiden. Die Verantwortung auch an Letzterem will man offensichtlich nicht tragen. Auch hier wird der schwarze Peter den Krankenhäusern zugeschoben. Wenn diese aus wirtschaftlicher Not künftig Abteilungen oder Stationen schließen müssen, ganze Häuser aus dem Markt gehen, geht damit natürlich immer auch ein Wegfall von Leistungen für die Patienten einher.
„Mit diesen neu angekündigten ad hoc-Sparvorhaben werden die Kliniken weiter wirtschaftlich geschwächt. Hinzukommen im Kabinettsentwurf des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) Regelungen, durch die den Häusern weitere Mittel entzogen werden. Dazu gehören sowohl kleinteilige Vorgaben für Personaleinsatz und Prozessgestaltungen, verbunden auch mit Sanktionsdrohungen, sowie eine Bürokratie, die ebenfalls kontinuierlich die Kosten treibt. Deregulierung und massiver Bürokratieabbau wären das Gebot der Stunde, ebenso die Ermöglichung sinnvoller Entscheidungen des Managements vor Ort. Doch selbst den sinnlosen Klinik-Atlas von Ex-Gesundheitsminister Lauterbach will die Ministerin, obwohl bereits zugesagt, offenbar nicht abschaffen. Auch hier: doppelte, sinnlose und teure Bürokratie, denn eine deutlich bessere Variante gibt es von der Deutschen Krankenhausgesellschaft bereits seit Jahren“, so Dirk Köcher.
Die Frage ist, wie lange soll der im Krankenhausfinanzierungsgesetz an vorderster Stelle im § 1 stehende Grundsatz noch missachtet werden – „Zweck dieses Gesetzes ist die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser, …“