Dreh- und Angelpunkt der Hilfen zur Erziehung ist das sogenannte Hilfeplangespräch.
Als Vorbereitung für die Hilfeplangespräche wird dem zuständigen Sachbearbeiter des betreffenden Jugendamtes ca. 2 Wochen (Beachtung der Aktualität) vorher ein detaillierter Sachstandsbericht der jungen Menschen zugesandt. Die Erstellung solcher Berichte obliegt der Pädagogischen Leitung und dem Bezugserzieher.

Die Kinder und Eltern werden – sofern sie es wünschen – aktiv in den Prozess der Erstellung des Entwicklungsberichtes einbezogen. In dem Fall informieren wir die Eltern über alle Entwicklungsschritte ihres Kindes und Richtungs- und Kurswechsel, die sich eventuell abzeichnen.

Im Vorfeld des Hilfeplangesprächs findet ein Elterngespräch statt, in dem die Punkte des kommenden Gesprächs erläutert und die Eltern vorbereitet werden. Vorab verfassen wir einen Elternbrief, dem wir den Sachstandsbericht beifügen. Im Elterngespräch selbst werden dann sowohl die Wünsche der Eltern als auch deren Ängste thematisiert.
Selbstverständlich bereiten wir auch die Kinder (altersentsprechend) auf das Hilfeplangespräch vor. An ältere Kinder und Jugendliche händigen wir den Bericht aus und gehen ihn gemeinsam durch.

Während des Hilfeplangesprächs wird von der Pädagogischen Leitung ein Protokoll geführt, in dem (Erziehungs-)Ziele für den Hilfeverlauf, Therapiebedarf und Veränderungen festgehalten werden. Diese sind entsprechend in den darauf folgenden Erziehungskonzepten und Planungen zu berücksichtigen und einzuarbeiten.

Die Erziehungsziele werden kontinuierlich auf den Grad der Erreichbarkeit geprüft, entsprechende elektronische Masken sind im Dokumentationssystem MOSES vorhanden.