Gemäß der Präambel unseres von christlichen Werten geprägten Leitbildes ist es die Philosophie unserer Stiftung, dass wir alle bereit sind, unser Handeln an den beschriebenen Leitsätzen messen zu lassen und verpflichten uns miteinander zu Achtsamkeit, sollten wir den gemeinsam eingeschlagenen Pfad einmal verlassen oder uns im Dickicht des Alltags verirrt haben. Hierbei gilt es, kontinuierlich Bestehendes und Neues zu überprüfen, selbstkritisch zu reflektieren, umzusetzen und zu pflegen.

Hierbei ist es für das Kuratorium und Geschäftsführung unserer Stiftung von besonderer Bedeutung, dass sämtliche für unsere Einrichtungen etablierten Regeln eingehalten werden, seien diese öffentliche oder private Vorschriften und/oder solche aus einem internen Einrichtungskodex. Eine Regelkonformität ist für alle Mitarbeiter unserer Dienstgemeinschaft verbindlich und genießt höchste Priorität. Nur dann, wenn Fehlverhalten in der Einrichtung bekannt wird, können wir gemeinsam und konsequent dagegen einschreiten. Es ist daher wichtig, von potentiellem Fehlverhalten zu erfahren, um dieses abstellen zu können.

Um einen niedrigschwelligen Weg zu eröffnen, solche Kenntnisse zu erhalten, haben wir ein internes Hinweisgebersystem etabliert, über welches Hinweise über Fehlverhaltensweisen – wenn gewünscht auch vertraulich – an die von uns beauftragte MedCompliance GmbH gegeben werden können. Dort wird jede einzelne Meldung geprüft und dieser konsequent nachgegangen. Die MedCompliance GmbH agiert dabei unabhängig und ist nicht an Weisungen unserer Stiftung gebunden, sondern ermittelt (nach Eingang der entsprechenden Hinweise) unabhängig und eigenverantwortlich; die Vertraulichkeit der Informationen, die über das Hinweisgebersystem an die MedCompliance GmbH gegeben werden, ist immer gewährleistet.

Ein wesentlicher Grundpfeiler des Hinweisgebersystems ist dabei das Prinzip eines fairen Verfahrens. Das Hinweisgebersystem kann von jeder Person genutzt werden, welche Kenntnisse über Fehlverhaltensweisen in unserer Stiftung besitzt. Dies können – neben unseren Mitarbeitenden – auch Kooperations-/ Vertragspartner oder Mitbewerber sein, ohne dass der Kreis auf diese Personen festgelegt wäre.

Wenn Sie eine Meldung über das Hinweisgebersystem an die MedCompliance GmbH richten wollen, so nutzen Sie bitte den vorgesehenen Meldekanal (hier klicken) und berichten möglichst detailliert über Anhaltspunkte für Fehlverhalten in unserer Stiftung; je genauer Ihre Schilderungen ausfallen, desto mehr Anhaltspunkte ergeben sich für nachfolgende interne Ermittlungen, welche von der MedCompliance GmbH vorgenommen werden.

Das hiesige Hinweisgebersystem ist ausschließlich für die Meldung von Verstößen gegen externe und interne Regeln des Unternehmens gedacht. Für andere Fälle einer möglichen Unzufriedenheit mit unserer Stiftung, z.B. in Fällen von Patientenbeschwerden, wählen Sie bitte die dafür vorgesehenen Meldekanäle, etwa im Wege unseres Beschwerdemanagements.

Digitales Hinweisgebersystem
https://nikolaus-hospital.hintbox.de/