St. Nikolaus-Hospital fordert eine faire Finanzierung für alle Krankenhäuser – einseitige Bevorzugung kommunaler Krankenhäuser verstößt gegen den gesetzlich geltenden Anspruch auf Gleichbehandlung.

Deutschlands Krankenhäuser befinden sich in einer dramatischen finanziellen Situation. Verantwortlich dafür sind die nicht ausgeglichenen inflationsbedingten Preissteigerungen und die unzureichende Finanzierung der Investitionskosten. Immer mehr Krankenhäuser -unabhängig von ihrer Trägerschaft – sind deshalb von Zahlungsunfähigkeit bedroht.

In dieser Lage greifen viele Städte und Landkreise in den Steuertopf und gleichen ihren Krankenhäusern in kommunaler Trägerschaft die Defizite aus Steuermitteln aus. Dies ist eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung.

Ein heute veröffentlichtes Rechtsgutachten zeigt zudem, dass dies gegen den Grundsatz der gesetzlich verankerten Trägerpluralität sowie den sich daraus ergebenden Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt. Bund und Länder müssen dafür Sorge tragen, dass alle Krankenhäuser unabhängig von ihrer Trägerschaft eine auskömmliche und zuverlässige Finanzierung der Betriebs- und Investitionskosten erhalten.

Dieses Gutachten kommt zu dem eindeutigen Ergebnis, dass Krankenhäuser aller Trägerformen durch die Krankenhausplanung im gleichen Markt tätig sind und gleichermaßen Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) erbringen. Sie haben dem Gutachten zufolge Anspruch auf Gleichbehandlung.

In dem Gutachten wird ebenfalls die fehlende Transparenz der Subventionen bemängelt: Diese werden oft möglichst unbemerkt von der Öffentlichkeit gewährt und nirgendwo transparent ausgewiesen. Im Jahr 2023 lag das Volumen geplanter Defizitausgleiche bei mindestens 900 Millionen Euro. Die Dunkelziffer ist sicher höher.

Die Krankenhäuser in freigemeinnütziger und privater Trägerschaft fordern eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung der Betriebs- und Investitionsfinanzierung durch die Krankenkassen und die Bundesländer.

Anderenfalls wird sich vorbehaltet der Anspruch auf Gleichbehandlung durch Länder und Kommunen auf Basis des Rechtsgutachtens – gerichtlich einzufordern.

Unter diesem Link ist das vollständige „Rechtsgutachten funktionsgerechte Krankenhausfinanzierung und Krankenhausreform“ im Volltext abrufbar:

https://die-katholischen-krankenhaeuser.de/wp-content/uploads/2023/11/2023_11_30_Rechtsgutachten-Funktionsgerechte-Krankenhausfinanzierung.pdf